Einzelfuttermittelherstellung
Wenn Sie als Einzelfuttermittelhersteller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.
Wenn Sie weniger als 1.000 Tonnen (Trockenmasse) Einzelfuttermittel pro Jahr herstellen, können Sie als Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln über eine Inspektion am QS-System teilnehmen. Für die Teilnahme wenden Sie sich an eine Zertifizierungsstelle, die für Sie alle weiteren Schritte organisiert und die Inspektion durchführt.
Unternehmen, die Einzelfuttermittel herstellen, können auch über Systemkoordinatoren eingebunden werden. Ob Ihr Unternehmen diesen Weg nutzen kann, können Sie in der QS-Geschäftsstelle erfragen. Dort erhalten Sie auch die Kontaktdaten der Koordinatoren.
Unternehmen, die Einzelfuttermittel unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.
Anerkannte Standards
Wenn Sie bereit nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Relevante Dokumente
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Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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Übersicht zugelassene Zertifizierungs-
stellen (Karte und Liste)
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FAQs
Lebensmittelhersteller, die als Nebenprodukt Futtermittel herstellen, sind Teil der Futtermittelkette und müssen sich als Futtermittelhersteller zertifizieren lassen, um in das QS-System liefern zu können. Anforderungen an die Futtermittel müssen dabei in das unternehmensinterne Qualitätssicherungs- und HACCP-System integriert werden. Vorhandene Kontroll- und Dokumentationssysteme, die belegen, dass die Anforderungen erfüllt werden, können hierzu verwendet werden.
Hinweis: Wenn Sie weniger als 1.000 Tonnen (Trockenmasse) Einzelfuttermittel pro Jahr herstellen, können Sie auch über eine Inspektion als Kleinsterzeuger am QS-System teilnehmen.
Wenn Sie weniger als 1.000 Tonnen (Trockenmasse) Einzelfuttermittel pro Jahr herstellen, können Sie über eine Inspektion als Kleinsterzeuger am QS-System teilnehmen. Für die Teilnahme wenden Sie sich an eine Zertifizierungsstelle, die für Sie alle weiteren Schritte organisiert und die Inspektion durchführt.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
Wenn Sie an einen QS-zertifizierten Kunden Futtermittel liefern möchten, müssen Sie für die entsprechenden Produkte QS-lieferberechtigt sein. Dies ist entweder durch eine QS-Zertifizierung oder durch eine Zertifizierung nach einem bei QS anerkannten Standard möglich. Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind lediglich der reine Handel, die Lagerung, der Umschlag und der Transport von verpackter Ware sowie reine Maklertätigkeiten.
Weitere Informationen zu der Zertifizierungspflicht im QS-System können Sie der Anlage 9.3 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Einzelfuttermittelhersteller haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, über einen Systemkoordinator am QS-System teilzunehmen. Der Systemkoordinator ist eine Organisationsstruktur, über die wirtschaftlich unabhängige Unternehmen zusammengefasst und in das QS-System eingegliedert werden. Der Systemkoordinator tritt als Systempartner (Vertragspartner) im QS-System auf. Jeder vom Systemkoordinator organisierte Einzelfuttermittelhersteller stellt einen Standort des Systemkoordinators dar und wird als dessen Betriebsstätte zugelassen. Für die Zulassung des Herstellers ist die Zertifizierung dieser Betriebsstätte durch eine QS-zugelassene Zertifizierungsstelle erforderlich. Ob Ihr Unternehmen diesen Weg nutzen kann, können Sie in der QS-Geschäftsstelle erfragen. Dort erhalten Sie auch die Kontaktdaten der Koordinatoren.
Wenn Sie als Futtermittelunternehmer am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die bei Ihnen das Audit durchführt. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Futtermittelhersteller und -händler mit QS einen Vertrag. Dienstleister wie Lagerhalter oder Spediteure werden über die Zertifizierungsstelle vertraglich in das QS-System eingebunden.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
QS hat mit mehreren internationalen Standardgebern der Futtermittelwirtschaft eine gegenseitige Anerkennung von Audits und/oder Zertifikaten vereinbart, um eine Doppelauditierung der Unternehmen zu vermeiden.
Melden Sie sich für die Anerkennung durch einen oder mehrere andere Standardgeber mit Ihren Zugangsdaten in der QS-Datenbank an und wählen Sie für den entsprechenden Standort über den Reiter Anerkennungen
unter Anerkennung in Fremdsystemen
aus, durch welche Fremdsysteme Sie eine Anerkennung wünschen, indem Sie an entsprechender Stelle ein Häkchen setzen (GMP+ Int., Ovocom, AIC, AMA, Qualimat Transport, Fami-QS, Oqualim).
Wenn Sie eine Anerkennung durch QM-Milch oder KAT wünschen, setzen Sie in den Standortdaten direkt unter Anerkennungen
ein Häkchen bei Teilnahme QM-Milch
bzw. bei Teilnahme KAT
. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) durch GMP+ sowie von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen durch AMA hinterlegt Ihre Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch.
Bei Lieferungen an EFISC-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen Sie Ihrem Kunden lediglich das QS-Zertifikat zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen können Sie der Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Um Doppelauditierungen zu vermeiden, hat QS mit mehreren internationalen Standardgebern eine gegenseitige Anerkennung von Audits und/oder Zertifikaten vereinbart.
Auf Basis der Anerkennung können Sie in das QS-System liefern. Um die QS-Lieferberechtigung zu erhalten, melden Sie Ihr Unternehmen direkt in der QS-Datenbank an. Wichtig ist, dass Sie als Zertifizierungssystem den Standard angeben, nach dem Ihr Unternehmen zertifiziert ist. Die Anmeldung von pastus+ zertifizierten Kleinsterzeugern und fahrbaren Mahl- und Mischanlagen in der QS-Datenbank erfolgt über die AMA.
CSA-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen sich noch nicht in der QS-Datenbank anmelden, um in das QS-System liefern zu können. Es reicht zunächst die Vorlage eines gültigen Zertifikates, wobei der jeweilige Tätigkeitsbereich auf dem Zertifikat vermerkt sein muss. Oqualim-zertifizierte Unternehmen, die den Standard RCNA International sowie das Zusatzmodul Annex 1: Purchase requirements for goods and services
erfüllen und die Lieferberechtigung in das QS-System wünschen, werden auf der Webseite von Oqualim (www.oqualim.fr) und in der Systempartnersuche der QS-Datenbank unter anerkannte Oqualim Betriebe (Frankreich)
veröffentlicht.
Welche Standards für welche Tätigkeiten anerkannt sind, können Sie der Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Mischfuttermittelherstellung
Wenn Sie als Mischfuttermittelhersteller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.
Unternehmen, die Mischfuttermittel unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.
Anerkannte Standards
Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.
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Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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FAQs
Lebensmittelhersteller, die als Nebenprodukt Futtermittel herstellen, sind Teil der Futtermittelkette und müssen sich als Futtermittelhersteller zertifizieren lassen, um in das QS-System liefern zu können. Anforderungen an die Futtermittel müssen dabei in das unternehmensinterne Qualitätssicherungs- und HACCP-System integriert werden. Vorhandene Kontroll- und Dokumentationssysteme, die belegen, dass die Anforderungen erfüllt werden, können hierzu verwendet werden.
Hinweis: Wenn Sie weniger als 1.000 Tonnen (Trockenmasse) Einzelfuttermittel pro Jahr herstellen, können Sie auch über eine Inspektion als Kleinsterzeuger am QS-System teilnehmen.
Wenn Sie an einen QS-zertifizierten Kunden Futtermittel liefern möchten, müssen Sie für die entsprechenden Produkte QS-lieferberechtigt sein. Dies ist entweder durch eine QS-Zertifizierung oder durch eine Zertifizierung nach einem bei QS anerkannten Standard möglich. Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind lediglich der reine Handel, die Lagerung, der Umschlag und der Transport von verpackter Ware sowie reine Maklertätigkeiten.
Weitere Informationen zu der Zertifizierungspflicht im QS-System können Sie der Anlage 9.3 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Wenn Sie als Futtermittelunternehmer am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die bei Ihnen das Audit durchführt. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Futtermittelhersteller und -händler mit QS einen Vertrag. Dienstleister wie Lagerhalter oder Spediteure werden über die Zertifizierungsstelle vertraglich in das QS-System eingebunden.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
QS hat mit mehreren internationalen Standardgebern der Futtermittelwirtschaft eine gegenseitige Anerkennung von Audits und/oder Zertifikaten vereinbart, um eine Doppelauditierung der Unternehmen zu vermeiden.
Melden Sie sich für die Anerkennung durch einen oder mehrere andere Standardgeber mit Ihren Zugangsdaten in der QS-Datenbank an und wählen Sie für den entsprechenden Standort über den Reiter Anerkennungen
unter Anerkennung in Fremdsystemen
aus, durch welche Fremdsysteme Sie eine Anerkennung wünschen, indem Sie an entsprechender Stelle ein Häkchen setzen (GMP+ Int., Ovocom, AIC, AMA, Qualimat Transport, Fami-QS, Oqualim).
Wenn Sie eine Anerkennung durch QM-Milch oder KAT wünschen, setzen Sie in den Standortdaten direkt unter Anerkennungen
ein Häkchen bei Teilnahme QM-Milch
bzw. bei Teilnahme KAT
. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) durch GMP+ sowie von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen durch AMA hinterlegt Ihre Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch.
Bei Lieferungen an EFISC-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen Sie Ihrem Kunden lediglich das QS-Zertifikat zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen können Sie der Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Um Doppelauditierungen zu vermeiden, hat QS mit mehreren internationalen Standardgebern eine gegenseitige Anerkennung von Audits und/oder Zertifikaten vereinbart.
Auf Basis der Anerkennung können Sie in das QS-System liefern. Um die QS-Lieferberechtigung zu erhalten, melden Sie Ihr Unternehmen direkt in der QS-Datenbank an. Wichtig ist, dass Sie als Zertifizierungssystem den Standard angeben, nach dem Ihr Unternehmen zertifiziert ist. Die Anmeldung von pastus+ zertifizierten Kleinsterzeugern und fahrbaren Mahl- und Mischanlagen in der QS-Datenbank erfolgt über die AMA.
CSA-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen sich noch nicht in der QS-Datenbank anmelden, um in das QS-System liefern zu können. Es reicht zunächst die Vorlage eines gültigen Zertifikates, wobei der jeweilige Tätigkeitsbereich auf dem Zertifikat vermerkt sein muss. Oqualim-zertifizierte Unternehmen, die den Standard RCNA International sowie das Zusatzmodul Annex 1: Purchase requirements for goods and services
erfüllen und die Lieferberechtigung in das QS-System wünschen, werden auf der Webseite von Oqualim (www.oqualim.fr) und in der Systempartnersuche der QS-Datenbank unter anerkannte Oqualim Betriebe (Frankreich)
veröffentlicht.
Welche Standards für welche Tätigkeiten anerkannt sind, können Sie der Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Futtermittel - Logistik und Handel
Wenn Sie als Händler oder als Dienstleister im Bereich Transport, Lagerung und Umschlag am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach vertraglicher Einbindung über die Zertifizierungsstelle und bestandenem Audit erhalten Sie die QS-Zulassung.
Unternehmen oder Unternehmensverbünden mit mehreren Handelsstandorten sowie Lager- und/oder Transportstätten können im Rahmen einer Bündelzertifizierung auditiert werden. Dabei werden mehrere Standorte zugleich zertifiziert, ohne dass jeder Standort besucht werden muss. Um für einen Unternehmensverbund die Bündelzertifizierung zu ermöglichen, muss die Zentrale der QS-Geschäftsstelle mitteilen, welche Unternehmen mit welchen Standorten zum Bündel gehören und die entsprechenden Vereinbarungen zur Bündelzertifizierung vorlegen.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
Anerkannte Standards
Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.
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Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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FAQs
Eine Matrixzertifizierung ist möglich für Unternehmen mit einem Hauptstandort und mehreren Lager-, Transport- oder Handelsstandorten, die zum selben Unternehmen gehören. Außerdem ist es möglich, eine Gruppe von Unternehmen, die sich zu einer Qualitätsgemeinschaft verbunden haben und einen Unternehmensverbund bilden, im Rahmen einer Matrixzertifizierung ins QS-System zu integrieren. Bei dem Unternehmensverbund muss es sich nicht um eine juristische Einheit handeln. Die Matrix muss in der QS-Datenbank angelegt werden.
Welche weiteren Voraussetzungen für eine Matrixzertifizierung erfüllt werden müssen, können Sie dem Leitfaden Futtermittelwirtschaft und dem Leitfaden Zertifizierung entnehmen.
Wenn Sie als Futtermittelunternehmer am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die bei Ihnen das Audit durchführt. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Futtermittelhersteller und -händler mit QS einen Vertrag. Dienstleister wie Lagerhalter oder Spediteure werden über die Zertifizierungsstelle vertraglich in das QS-System eingebunden.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
Futtermittel - Zusatzstoff- und Vormischungsherstellung
Wenn Sie als Hersteller von Zusatzstoffen und/oder Vormischungen am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.
Unternehmen, die Zusatzstoffen und/oder Vormischungen unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.
Anerkannte Standards
Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.
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Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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FAQs
Wenn Sie an einen QS-zertifizierten Kunden Futtermittel liefern möchten, müssen Sie für die entsprechenden Produkte QS-lieferberechtigt sein. Dies ist entweder durch eine QS-Zertifizierung oder durch eine Zertifizierung nach einem bei QS anerkannten Standard möglich. Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind lediglich der reine Handel, die Lagerung, der Umschlag und der Transport von verpackter Ware sowie reine Maklertätigkeiten.
Weitere Informationen zu der Zertifizierungspflicht im QS-System können Sie der Anlage 9.3 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.
Wenn Sie als Futtermittelunternehmer am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die bei Ihnen das Audit durchführt. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Futtermittelhersteller und -händler mit QS einen Vertrag. Dienstleister wie Lagerhalter oder Spediteure werden über die Zertifizierungsstelle vertraglich in das QS-System eingebunden.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
Fahrbare Mahl- und Mischanlagen
Wenn Sie als Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen am QS-System teilnehmen möchten, können Sie eine QS-Inspektion durchführen lassen. Hierfür wenden Sie sich direkt an eine Zertifizierungsstelle, die für Sie alle erforderlichen Schritte organisiert und die Inspektion durchführt. Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.
Anerkannte Standards
Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.
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Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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FAQs
Wenn Sie als Futtermittelunternehmer am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die bei Ihnen das Audit durchführt. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Futtermittelhersteller und -händler mit QS einen Vertrag. Dienstleister wie Lagerhalter oder Spediteure werden über die Zertifizierungsstelle vertraglich in das QS-System eingebunden.
Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.