Verwende ich als QS-Systempartner für die Kennzeichnung auf Verpackungsmaterialien, Lieferscheinen und Warenbegleitpapieren weiterhin das QS-Prüfzeichen?
Ja, das blaue QS-Prüfzeichen kann von nutzungsberechtigen QS-Systempartnern wie bisher sowohl für die Abbildung auf QS zertifizierten Waren als auch auf Verpackungsmaterialien, Lieferscheinen und Warenbegleitpapieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie im Falle einer gewünschten Kennzeichnung von Produkten mit dem QS-Prüfzeichen, dass vor Drucklegung eine Freigabe seitens QS erfolgen muss. Die genauen Vorgaben für den Einsatz des QS-Prüfzeichens können Sie im QS-Gestaltungskatalog oder in unseren FAQs zur Zeichennutzung nachlesen.