Wann muss ich am Futtermittelmonitoring teilnehmen?
Futtermittelhersteller, Händler und landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Futterrationen selbst mischen, müssen am Futtermittelmonitoring teilnehmen. Ausgenommen vom QS-Futtermittelmonitoring sind reine Streckenhändler und Händler ausschließlich verpackter Ware, sofern nicht ein Zusatzkontrollplan oder Ad-hoc-Monitoringplan auch diese verpflichtet.
Weitere Informationen zum Futtermittelmonitoring finden Sie im 18425 und in der Anlage 9.3 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft sowie in der 18415 und in der Anlage 8.6 Ad-hoc Monitoringpläne zum Leitfaden Futtermittelmonitoring.