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2. Welche Tätigkeiten fallen nicht in den Geltungsbereich des Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja?

Ausgenommen vom Geltungsbereich sind die Zusatzstoff- und Vormischungsherstellung, die Lagerung und der Umschlag sowie der Transport.
Darüber hinaus gibt es einige Sojaerzeugnisse, die vom Scope ausgenommen wurden. Sofern Unternehmen ausschließlich vom Scope ausgenommene Erzeugnisse (siehe Anlage 4.1 Sojabohnen/-erzeugnisse im Geltungsbereich von QS-Sojaplus) im Produktsortiment haben, sind sie ebenfalls nicht zertifizierungspflichtig.
Für die landwirtschaftliche Primärproduktion (Sojabohnenanbau) gilt eine Zertifizierungspflicht nach einem von QS anerkannten Primärstandard, die in der Anlage 4.2 Anerkannte Standards für den Sojabohnenanbau veröffentlicht sind.


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