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Wie gehe ich als Bündler vor, wenn ich einen abgemeldeten Betrieb wieder anmelden möchte, und welche Auswirkungen hat dies auf die Zertifizierung?

Die Wiederanmeldung eines abgemeldeten Betriebes erfolgt über die QS Software-Plattform. Rufen Sie den Standort unter Stammdaten und gebündelte Standorte auf. Klicken Sie dort auf den Button Standort anmelden. Ist ein Betrieb weniger als sechs Monate abgemeldet, muss nach Wiederanmeldung ein Folgeaudit erfolgen. Ist ein Betrieb länger als sechs Monate abgemeldet, muss nach Wiederanmeldung ein Erstaudit erfolgen. Bei Wiederanmeldung innerhalb von zwei Monaten kann die Zertifizierungsstelle entscheiden, ob die vorangegangene Zertifizierung ohne neues Auditfortgeführt wird.


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