Einige Labore im Anerkennungsverfahren konnten den Metabolit Spirotetramat-enol nicht nachweisen. Dies lag zum Großteil daran, dass sie nicht alle für die Rückstandsdefinition des Summenwirkstoffs Spirotetramat relevanten Metabolite in ihrem Spektrum abprüften.
Der Herbizid-Wirkstoff Pendimethalin wurde bereits 2019/1 im Test überprüft. Damals kam es bei dem Wirkstoff vermehrt zu Quantifizierungsfehlern. 18 % aller Labore wiesen zumeist zu niedrige Gehalte aus. Auch im aktuellen Test zeigten sich bei einigen Laboren noch Schwächen in der Quantifizierung. Jedoch nahm der prozentuale Anteil der Quantifizierungsfehler ab. Pendimethalin ist nicht schwierig zu analysieren aber beim Umgang mit dieser Substanz ist auf große Sorgfalt zu achten. Da es eine relativ hohe Flüchtigkeit aufweist, können Fehler insbesondere beim Herstellen bzw. Handling der Kalibrationslösungen auftreten.
Bei der Bewertung der übermittelten Ergebnisse im Prüfbericht wurde ein Schwerpunkt auf die Berücksichtigung des Umrechnungsfaktors für Spirotetramat-enol zur Berechnung des gesetzlichen Summenrückstandshöchstgehalts gelegt. Bei Wirkstoffen mit Summenrückstandsdefinition muss für jeden Bestandteil (Metabolit) das Molgewicht im Bezug zum Molgewicht der Muttersubstanz berücksichtigt werden (Muttersubstanz dividiert durch den Metaboliten). Der daraus errechnete Faktor muss mit dem Messwert des Metaboliten multipliziert und mit der Konzentration der Muttersubstanz aufsummiert werden, um einen korrekten Summenwert zu erhalten. Einige Labore haben bei der Berichterstattung des Summenwertes diesen Faktor nicht berücksichtigt. Hier ist Nachbesserung erforderlich.