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Anlage 11.2 Anforderungen an Bearbeitungsprozesse (gültig ab 01.01.2025)

30.11.2018 | Bearbeitung/Verarbeitung | Anlagen | Erzeugung QS-GAP | 2025

Anlage 11.2 Anforderungen an Bearbeitungsprozesse (gültig ab 01.01.2025)

Anforderungen an die Herstellung von Suppengrün, an Schälprozesse sowie die Vermarktung dieser verarbeiteten und ggf. verpackten Produkte als QS-Ware. sowie Kartoffeln beim Erzeuger.

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