18. Ab welchem Zeitpunkt darf ich auf meinen Warenbegleitpapieren ausloben, dass meine Einzelfuttermittel QS-Sojaplus konform sind bzw. meine QS-Mischfuttermittel QS-Sojaplus enthalten?
Ab dem Moment, in dem Sie in der QS-Datenbank den Haken gesetzt haben und zustimmen, sich an die Anforderungen des Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja zu halten, dürfen und müssen Sie die Ware entsprechend mit QS-Sojaplus kennzeichnen.