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12. Gibt es Ausnahmeregelungen oder Staffelungen bei der Zertifizierungspflicht für landwirtschaftliche Betriebe, die Sojabohnen anbauen?

Nein, ab dem 01.01.2024 muss sämtliches Soja in QS-Futtermitteln für alle Tierarten des QS-Systems und aus sämtlichen Herkünften nach einem anerkannten Nachhaltigkeitsstandard gemäß Anlage 4.2 Anerkannte Standards für den Sojabohnenanbau zertifiziert sein. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der Abnehmer der Ware die noch nicht zertifizierte Ware mit dem Kauf von Credits ausgleicht und hierüber eine Vereinbarung vorliegt. Dies gilt auch für noch vorhandene Lagerware.


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