6. Muss ein Unternehmen sich schon registrieren, wenn das nächste QS-Audit und die damit verbundene Kontrolle des Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja noch nicht stattgefunden haben?
Ja. Die Angabe zur Sojahandhabung im Unternehmen muss bis spätestens 31.12.2023 in der QS-Datenbank gemacht werden. Außerdem müssen ab dem 01.01.2024 die Anforderungen aus dem Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja eingehalten werden.