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Welche Inhalte melde ich an die Antibiotikadatenbank?

An die Datenbank werden nur Arzneimittelbelege für antibiotisch wirksame Substanzen gemeldet. Es werden die Inhalte aus dem tierärztlichen Arzneimittelnachweis (Arzneimittelanwendungs- und -abgabebeleg) übertragen. Detaillierte Angaben zu den obligatorischen und freiwilligen Angaben finden Sie im Leitfaden Antibiotikamonitoring (QS - Antibiotikamonitoring (q-s.de)).


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