Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Wem teile ich durchgeführte Korrekturmaßnahmen mit?

Wenn in einem Audit Korrekturmaßnahmen festgelegt wurden, ist die Filiale dazu verpflichtet, diese im vorgegebenen Zeitraum umzusetzen. Sollte Klärungsbedarf zur Umsetzung bestehen, muss der Kontakt zur Zertifizierungsstelle rechtzeitig aufgenommen werden.

Die Zertifizierungsstelle benötigt einen Nachweis darüber, dass die Korrekturmaßnahmen umgesetzt wurden. Falls möglich ist dieser Nachweis der Zertifizierungsstelle schriftlich mitzuteilen. Die Zertifizierungsstelle wird anschließend die Umsetzung prüfen und in der QS-Datenbank vermerken.


zurück nach oben