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Wie sind die Systemgebühren im Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln aufgebaut?

Die Systemgebühren orientieren sich an der jeweiligen Stufe, in der der QS-Systempartner tätig ist. Dabei unterscheidet die QS-Gebührenordnung zwischen Erzeugung, Großhandel, Be- und Verarbeitung, Logistik und Lebensmitteleinzelhandel. Die Stufen Großhandel sowie Be- und Verarbeitung sind noch weiter ausdifferenziert in Ersterfasser, das sind die Unternehmen, die direkt die Ware vom Erzeugerbetrieb erhält, und Handelspartner.

Für alle Systempartner gilt ein pauschaler Jahresbetrag, mit Ausnahme der Ersterfasser. Die Gebühr für Ersterfasser bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Unternehmens. Der jeweilige Betrag orientiert sich an einer 7-stufigen Umsatztabelle. Dabei ist es unerheblich wieviel Umsatz das Unternehmen mit QS-Ware erzielt.


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