Wie werden die QS-Systemgebühren abgerechnet?
Alle Unternehmen, die einen direkten Vertrag (Großhandel und Be- und Verarbeitung) mit QS abgeschlossen haben und deren Systemteilnahme nicht über einen Bündler organisiert wird, zahlen zu Beginn eines jeden Vertragsjahres ihre Gebühr zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Betriebe und Unternehmen der Stufen Erzeugung und Logistik sowie die Märkte des Lebensmitteleinzelhandels rechnen ihre QS-Systemteilnahme über ihren Bündler bzw. im Falle der Logistik über die Zertifizierungsstelle ab. Die QS-Gebühr ist in diesen Fällen in einer Gesamtrechnung des Bündlers enthalten, in der ggf. weitere erbrachte Leistungen wie beispielsweise für die Zertifizierung summiert sind. Auf die Kostenkalkulation des Bündlers an den Systempartner hat QS keinen Einfluss.
Die ab dem 1. Januar 2026 geltende QS-Gebührenordnung in der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln finden Sie hier.