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Worin liegt die Gebührenanpassung für QS-GAP-zertifizierte Betriebe begründet?

QS-GAP zertifizierte Erzeugerbetriebe müssen für die Registrierung in der GLOBALG.A.P-Datenbank und die Teilnahme am GLOBALG.A.P-System Gebühren an GLOBALG.A.P entrichten. QS hat diese Gebühren bislang für ihre Systempartner entrichtet und auch vollständig getragen. Da GLOBALG.A.P. diese Gebühren nun deutlich erhöht hat, kann QS diese nicht mehr tragen. QS muss daher die an GLOBALG.A.P zu entrichtenden Gebühren verursachungsgerecht an die gebündelten QS-GAP zertifizierten Erzeugerbetriebe über deren Bündler weitergegeben – dabei erhebt QS keinen Aufschlag auf die GLOBALG.A.P.-Gebühr.


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