Auditierung
Betriebe, die ein Tiergesundheitsaudit bekommen müssen, werden in der QS-Datenbank für die zuständigen Bündler und Zertifizierungsstellen ausgegeben. Die Zertifizierungsstellen planen und organisieren die Audits innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Die Tiergesundheitsaudits werden (wie andere Audits auch) durch die Auditoren/Zertifizierungsstellen in der Datenbank ein- und freigegeben. Die Ein- und Freigabe muss innerhalb der Auditfrist, also innerhalb von drei Monaten, geschehen. Wird Beratungsbedarf oder ein K.O. gemäß Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung festgestellt, muss das Audit innerhalb von zwei Werktagen nach Auditdurchführung freigegeben werden. Besteht kein Beratungsbedarf, muss – immer unter Berücksichtigung der Auditfrist – das Audit innerhalb von sechs Wochen nach Audittermin freigegeben werden.
Ja. Der Tierhalter bekommt – wie bei jedem anderen Audit auch – einen vorläufigen Auditbericht ausgestellt. Ebenso kann er seine Auditberichte in der QS-Datenbank einsehen; außerdem werden die Kurzberichte, wie üblich, vom Bündler versandt.
Die Kosten für die Audits sind zwischen Tierhalter, Bündler und Zertifizierungsstelle zu klären.
Das Tiergesundheitsaudit wird durch einen geschulten Auditor durchgeführt. Auf einer speziellen Checkliste hält der Auditor fest, ob Auffälligkeiten im Betrieb bestehen, auf die die Befunddaten zurückzuführen sind. Der Fokus liegt auf dem (aktuellen) Tierbestand und den Gegebenheiten im Stall. Entweder bestätigt sich die Annahme, dass Beratungsbedarf besteht, oder die Beratung ist nicht notwendig, weil vor Ort keine Auffälligkeiten bestehen. Eine Tiergesundheitsberatung muss nur dann stattfinden, wenn der Beratungsbedarf im Audit bestätigt wird.
Ja. Die Tiergesundheitsaudits zählen als risikoorientierte Spotaudits und werden entsprechend auf die Gesamtzahl der durchzuführenden Spotaudits je Zertifizierungsstelle angerechnet.
Zertifizierungsstellen und Auditoren können in der Datenbank unter dem Punkt Auffällige Betriebe
einsehen, welche der ihnen zugeordneten Betriebe hinsichtlich der Tiergesundheitsberatung auditiert werden müssen. Dort ist auch hinterlegt, an welchem Quartalsstichtag der Betrieb identifiziert wurde und wann die Auditfrist des Betriebs für das Tiergesundheitsaudit endet.
Wenn als auffällig identifizierte Betriebe nicht mehr in der Übersicht erscheinen, so wurden diese bereits auditiert.