Welche Fristen müssen bei der Eingabe der Proben in die QS-Datenbank von Systempartnern eingehalten werden?
Die Eingabe der Probebegleitdaten und Übertragung an das Labor in der QS-Datenbank muss vor Beendigung der Laboranalyse erfolgen. Die Eingabefrist von maximal 10 Tagen nach Probenahme ist dabei einzuhalten.
Für Bündler gilt darüber hinaus, dass die Frist der Beprobungsaufforderung einzuhalten ist.