QS hat die Erläuterungen zu den QS-Leitfäden Landwirtschaft Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelhaltung aktualisiert. Die Erläuterungen werden regelmäßig als Ergänzung zu den in den Leitfäden geforderten Kriterien von QS veröffentlicht. Sie dienen als Interpretationshilfe und sind als mitgeltende Anforderungen zu verstehen.
Die überarbeiteten Passagen sind wie gewohnt farblich in den Dokumenten hinterlegt und beziehen sich auf die beiden Kriterien:
3.1.4 K.O. Herkunft und Vermarktung (nur Schwein)
3.3.5 Zuordnung von Mischfuttermittel-Lieferungen (lose Ware) zu Standortnummern
Darin wurde u.a. klargestellt, dass auf den Lieferscheinen von losen, in Kooperation von mehreren Tierhaltern hergestellten Mischfuttermitteln die VVVO-Nummer des belieferten Betriebs angegeben sein muss.
Die aktuellen Dokumente finden Sie in der Dokumentenübersicht unserer Webseite.