Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb-III) erlassen.
Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid ATTRACAP zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Süßkartoffeln und Spargel im Freiland zum Einsatz kommen. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für den Zeitraum vom 19. Februar bis zum 17. Juni 2024.
Weiterführende Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.