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Auflaufkrankheiten an Ölkürbis - BVL erteilt Notfallzulassungen für mehrere Pflanzenschutzmittel

09.03.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Für die Bekämpfung von Auflaufkrankheiten an Ölkürbissen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Merpan 80WDG, Redigo M und Flowbrix erteilt.

Das Pflanzenschutzmittel Merpan 80WDG (Wirkstoff: Captan) darf ab sofort und über die bestehende Zulassung hinaus für die Bekämpfung von Auflaufkrankheiten an Ölkürbissen im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Merpan 80 WDG gilt für den Zeitraum vom 3. März bis zum 30. Juni 2026.

Zusätzlich darf über die bestehende Zulassung hinaus das Fungizid Flowbrix (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) im ökologischen Anbau zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten an Ölkürbissen zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung für Flowbrix gilt im gleichen Zeitraum, ist jedoch ausschließlich auf den Import aus Österreich gebeizten Saatguts nach Deutschland beschränkt.

Die identischen Regelungen wie für das Fungizid Flowbrix gelten für die Anwendung des Fungizids Redigo M (Wirkstoffe: Metalaxyl + Prothioconazol), welches ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis (ausschließlich auf den Import aus Österreich gebeizten Saatguts nach Deutschland und Aussaat im Freiland) im Zeitraum vom 3. März bis zum 30. Juni 2026 zum Einsatz gebracht werden darf.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.


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