Für das Pflanzenschutzmittel Teppeki hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
Gemäß der Notfallzulassung darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Flonicamid zur Bekämpfung von Blattläusen an Salat-Arten und Blattkohlen im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Teppeki gilt für den Zeitraum vom 13. Fabruar bis zum 12. Juni 2026.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
