Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.
Gemäß der erlassenen Notfallzulassungen ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Spirotetramat zur Bekämpfung der genannten Schädlinge für die nachfolgenden Kulturen jeweils im Zeitraum vom 3. Juli bis zum 30. Oktober 2026 zulässig:
- Gegen Blattläuse, Weiße Fliege an Gemüsepaprika (CPSAN), Aubergine (SOLME) im Gewächshaus
- Gegen Blattläuse, Weiße Fliege, Rostmilbe (Aculops-Arten) an Tomate (LYPES) im Gewächshaus
- Gegen Blattläuse an Salat-Arten (NNNSS), Frische Kräuter (NNNKF), Spinat und verwandte Arten (NNNSA) im Gewächshaus
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Movento SC 100 sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf derInternetseite des BVL.
