Für die Bekämpfung von falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung zwei neue Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant erlassen.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) vom 17. September 2026 bis zum 14. Januar 2027 gegen falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl, NNNKK) sowie an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland zulässig.
Eine Übersicht aller aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.
