Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel PEA-02 erteilt.
Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf PEA-02 (Wirkstoff: Bakteriophagen gegen Erwinia amylovora) im Zeitraum vom 16. März bis zum 13. Juli 2026 zur Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora) an Apfel und Birne im Freiland angewendet werden.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
