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Bekämpfung von Glasflügelzikaden im Gemüsebau - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime

27.05.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung eine 120-tägige Notfallzulassung für das Mittel SIVANTO prime zur Bekämpfung der Glasflügelzikade an verschiedenen Gemüsekulturen erteilt. Vor dem Hintergrund, dass die Geflügelzikade bakterielle Krankheiten überträgt, hatte das BVL bereits im März und April 2025 Notfallzulassungen für Zuckerrüben und Kartoffeln erteilt.

Kultur Zeitraum zugelassene Menge zugelassene Fläche
Möhre 23.05.-19.09.2025 57 Liter 150 ha
Rote Beete 23.05.-19.09.2025 85 Liter 337 ha
Blumen- und Kopfkohle 23.05.-19.09.2025 250 Liter 400 ha

Derzeit sind im Gemüsebau keine regulären Pflanzenschutzmittel gegen Glasflügelzikaden zugelassen. Notfallzulassungen für Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohl berücksichtigen neben Zikaden auch andere schwer bekämpfbare Schädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliegen.

Zum Schutz von Umwelt, Bienen sowie menschlicher Gesundheit sind diese Zulassungen mit zusätzlichen Auflagen wie Mindestabständen und verlustarmer Ausbringung verbunden.

Die Anwendung der Mittel ist nur nach amtlichem Warndienstaufruf erlaubt. Diese beruhen auf flächendeckendem Monitoring der Glasflügelzikade.

Weitere Hintergrundinfos zu dieser Notfallzulassung finden Sie hier.


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