Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Isonet Z erteilt.
Demnach darf das Pflanzenschutzmittel Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat + (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat) im Freiland an Johannisbeeren und Stachelbeeren zur Bekämpfung von Johannisbeer-Glasflüglern (Synanthedon tipuliformis) eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Isonet Z ist vom 26. April bis 24. August 2023 gültig.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.