Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) erteilt.
Gemäß der Notfallzulassung darf Karate Zeon für den Obstbau im Freiland sowie im Gewächshaus gegen Kirschessigfliegen an Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR) sowie an Holunder (SAMNI) vom 10. Juni bis zum 7. Oktober 2026 zum Einsatz gebracht werden.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
