Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON (Wirkstoff lambda-Cyhalothrin) erteilt.
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus darf KARATE ZEON im Freiland sowie im Gewächshaus gegen Kirschessigfliegen an Himbeeren, Brombeeren und Holunder eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2023.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuell geltenden Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.