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Bekämpfung von Pfirsichwicklern an Pfirsich und Aprikose im Freiland – Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Harpun

20.04.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

26 04 20 Notfallzulassung Harpun

Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) erlassen.

Hiernach ist der Einsatz des Insektizids über die bestehende Zulassung hinaus gegen Pfirsichwickler (Cydia molesta) an Pfirsich (PRNPS) und Aprikose (PRNAR) im Freiland im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 29. Juli 2026 zulässig.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie hier.


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