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Bekämpfung von Pflaumenwicklern - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Harpun

15.05.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

22 05 16 Notfallzulassung Insegar

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid Harpun gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) an Pflaume (PRNDT), Zwetschge (PRNDO), Mirabelle (PRNDS), Reneklode (PRNDI) im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2026 eingesetzt werden.

Detaillierte Informationen und Hintergründe zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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