Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD eine Notfallzulassung erteilt.
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist danach die Anwendung von Quassiaextrakt MD (Wirkstoff: Quassin) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kernobst (NNNOK) und Steinobst (NNNOS) zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den Einsatz im Freiland beschränkt und gilt vom 16. März bis zum 13. Juli 2026.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.
