Für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung erteilt.
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist damit die Anwendung von Quassiaextrakt MD (Wirkstoff: Quassin) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 19. März bis zum 16. Juli 2024.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.