Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Folpan 80 WDG (Wirkstoff Folpet) zur Bekämpfung von Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland erteilt.
Die Notfallzulassung für Folpan 80 WDG bezieht sich ausschließlich auf Kernobstbetriebe in Baden-Württemberg in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Lindau und gilt für den Zeitraum vom 18. Juli bis zum 14. November 2024.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.