Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.
Hiernach ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Spirotetramat für die nachfolgenden Kulturen gegen die dort genannten Schädlinge jeweils im Zeitraum vom 15. Mai bis 11. November 2026 zulässig:
- Blattläuse an Salat-Arten (NNNSS*), frische Kräuter (NNNKF*) ausgenommen Borretsch (BOROF) im Freiland
- Blattläuse an Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) im Freiland
- Möhrenwurzellaus (Pemphigus phenax) an Möhre (DAUCA) im Freiland
- Blattläuse an Bleichsellerie (APUGD) im Freiland
- Blattläuse an Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*) im Freiland
- Blattläuse, Weiße Fliegen an Blattkohle (NNNKB*), Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
- Blattläuse, Thrips spp. an Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK*) im Freiland
- Blattläuse, Weiße Fliegen, Thrips spp. an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Movento SC 100 sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.
