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Bündelung der Abfrage zur Überprüfung der Lieferberechtigung in neuem Kriterium in den Leitfäden Landwirtschaft

09.11.2021 | Tierhaltung/Transport | QS System

20 01 13 Spanische Checklisten

Mit der Revision zum 1. Januar 2022 gibt es in den Leitfäden für die Geflügel-, Rinder- und Schweinehaltung ein neues Kriterium zur Überprüfung der Lieferberechtigung.

Tierhalter, die am QS-System teilnehmen sind dazu verpflichtet, bestimmte Futtermittel, sowie Zusatzstoffe, Tiere oder Dienstleistungen ausschließlich von QS-lieferberechtigten Betrieben zu beziehen. Um dies zu gewährleisten, muss der betroffene Tierhalter regelmäßig die Lieferberechtigung seiner Geschäftspartner überprüfen. Diese Anforderung wurde bis dato im Audit in bis zu vier Kriterien kontrolliert. Zur Revision wird dieses Vorgehen nun vereinfacht, sodass die Überprüfung der Lieferberechtigung nun gebündelt in einem Kriterium abgefragt wird.

Die Überprüfung der Lieferberechtigung kann auf unterschiedliche Art und Weise vom Tierhalter vorgenommen werden. Eine einfache und schnelle Möglichkeit biete die QS-Datenbank. Seit Anfang 2020 können hier individuelle Abnehmer- und Lieferantenlisten vom Betrieb selbst angelegt werden. Mithilfe dieser Listen können gebündelte Betriebe im QS-System die jeweilige Lieferberechtigung der für sie relevanten Abnehmer und Lieferanten ganz einfach tagesaktuell prüfen und so über Änderungen schnell und unkompliziert informiert bleiben. Der Service bietet auch eine tagesaktuelle Information per E-Mail, wenn sich die Lieferberechtigung von Abnehmern oder Lieferanten ändert. Eine detaillierte Anleitung zum Thema Abnehmer-/Lieferantenlisten finden Sie hier.

 


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