Am 4. Dezember 2020 ordnete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel ARGOS (Zulassungsnr.: 008950-00; Wirkstoff: Orangenöl) an. Mit Bescheid vom 1. April 2021 hat das BVL das Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel wieder aufgehoben.
Damit darf ARGOS, welches eine Zulassung als Wachstumsregler für die Anwendung als Keimhemmer an Kartoffeln durch Heiß- oder Kaltvernebelung besitzt, wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Weitere Details und Hintergründe zur Aufhebung des Ruhens für ARGOS finden Sie auf der Webseite des BVL.