Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erlassen.
Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole über die bestehende Zulassung hinaus im Obstbau für die Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln angewendet werden. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 20. Februar bis zum 18. Juni 2025.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.