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BVL erlässt Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Minecto One gegen Apfelblütenstecher

06.03.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

23 02 07 Notfallzulassung Minecto One

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erlassen.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole über die bestehende Zulassung hinaus im Obstbau für die Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln angewendet werden. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 20. Februar bis zum 18. Juni 2025.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.


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