Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ratron Giftweizen erteilt.
Danach darf der Weizenköder mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen in Acker-, Obstkulturen, Wiesen und Weiden eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 9. September 2020 bis zum 6. Januar 2021.
Neben der bisher für Ratron Giftweizen zugelassenen Ausbringung mit einer Legeflinte (NT664), ist zusätzlich in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen auch eine verdeckte Ausbringung des Wirkstoffs über eine Köderlegemaschine (z. B. WUMAKI) möglich, sofern der mit dieser gezogene Gang nach oben geschlossen ist.
Detaillierte Informationen zur befristeten Notfallzulassung von Ratron Giftweizen sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL