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BVL erlässt Notfallzulassungen für Promanal HP

28.04.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine über die bestehende Zulassung hinaus geltende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP erteilt.

Hiernach darf das das Pflanzenschutzmittel Promanal HP mit dem Wirkstoff Paraffinöl (CAS 8042-47-5) an zur Pflanzguterzeugung verwendeten Kartoffeln zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung ist auf den Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren beschränkt und gilt vom 20. April bis zum 17. August 2020.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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