Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon erlassen.
Danach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin jeweils über die bestehende Zulassung hinaus gegen Grüne Futterwanzen und Rotbeinige Baumwanzen an Apfel (MABSD), Birne (PYUCO), Süß- und Sauerkirsche (PRNAV, PRNCE), Pflaume (PRNDT), Pfirsich sowie Nektarine (PRNPS) im Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2026 eingesetzt werden.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Karate Zeon zur Bekämpfung von Grünen Stink- und Reiswanzen, Grauen Gartenwanzen, Marmorierten Baumwanzen sowie Beerenwanzen an Apfel (MABSD), Birne (PYUCO), Süß- und Sauerkirsche (PRNAV, PRNCE), Pflaume (PRNDT), Pfirsich und Nektarine (PRNPS) zulässig. Die betreffende Notfallzulassung für diese Anwendungen gilt vom 1. Mai bis zum 28. August 2026.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
