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BVL erteilt drei weitere Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Movento SC 100

28.04.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

26 04 28 Notfallzulassungen Movento 100 SC

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat drei Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.

Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Spirotetramat zum einen zur Bekämpfung von Blattläusen und Weißen Fliegen an Gemüsepaprika (CPSAN) und Aubergine (SOLME) im Gewächshaus eingesetzt werden.

Zum anderen ist der Einsatz von Movento SC 100 gegen Blattläuse, Weiße Fliege, Rostmilbe (Aculops-Arten) an Tomate (LYPES) im Gewächshaus zulässig.

Ferner darf das Insektizid gegen Blattläuse an Salat-Arten (NNNSS), Frischen Kräuter (NNNKF), Spinat und verwandte Arten (NNNSA) im Gewächshaus zum Einsatz gebracht werden.

Die drei vorgenannten Anwendungen sind jeweils im Zeitraum vom 5. März bis zum 2. Juli 2026 zulässig.

Für die Bekämpfung von Erdbeermilben (Phytonemus pallidus) an Erdbeeren auf Vermehrungs- und Ertragsflächen hatte das BVL bereits Ende Januar 2026 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.

Weitere Informationen zur Notfallzulassung für Movento 100 SC sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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