Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold erteilt.
Danach darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung erfolgte über die bestehende Zulassung hinaus und gilt im Zeitraum vom 30. Januar bis zum 30. Mai 2026.
Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.
