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BVL erteilt Notfallzulassung für Isonet Z gegen Johannisbeer-Glasflügler

30.04.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 04 29 Notfallzulassung Isonet Z

Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat + (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat) erlassen.

Gemäß der Notfallzulassung darf das Pflanzenschutzmittel Isonet Z gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) an Johannis- und Stachelbeere im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Isonet Z gilt für den Zeitraum vom 26. April bis 23. August 2024.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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