Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat + (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat) erlassen.
Gemäß der Notfallzulassung darf das Pflanzenschutzmittel Isonet Z gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) an Johannis- und Stachelbeere im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Isonet Z gilt für den Zeitraum vom 26. April bis 23. August 2024.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.