Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erteilt.
Die Notfallzulassung ist beschränkt auf die Anwendung gegen Feuerbrand an Kernobst und gilt für den Zeitraum vom 20. März bis zum 17. Juli 2022.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.