Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln im Obstbau und Freiland zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 13. Februar bis zum 12. Juni 2026.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.
