Für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl (CAS 8042-47-5)) an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung ist auf den Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren beschränkt und gilt vom 21. April bis zum 20. August 2021.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.