Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel SoilGuard 0.5 GR erteilt.
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus darf SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff Tefluthrin) zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwürmer) im Larvenstadium an Kartoffeln im Freiland im Zeitraum vom 1. März bis zum 28. Juni 2025 zum Einsatz gebracht werden.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.