Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Movento SC und CHRYSOTEC erlassen.
Gemäß der Notfallzulassung darf CHRYSOTEC (Wirkstoff: (Z)-7-Dodecen-1-ylacetat, (Z)-9-Tetradecen-1-ylacetat) gegen Freifressende Schmetterlingsraupen an Fruchtgemüse (NNNVF) im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 5. Mai bis zum 1. September 2026.
Der Einsatz des Insektizids Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) ist im Zeitraum vom 7. Mai bis 3. September 2026 zur Bekämpfung von Schildlaus-Arten an Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE), Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDT) im Freiland zulässig.
Weitere Informationen zu den beiden Notfallzulassung sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.
