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BVL erteilt Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Orondis Vip und Closer

03.03.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 08 12 Teilwiderruf Pflanzenschutzmittel Banjo Zwiebel

Auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel und Orondis Vip und Closer erteilt.

Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Orondis Vip (Wirkstoffe: Metalaxyl-M + Oxathiapiprolin) ist danach gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructoran) an Winterheckenzwiebeln (ALLFI) und Speisezwiebeln (ALLCE) im Freiland zulässig. Diese Notfallzulassung gilt vom 25. Februar bis zum 24. Juni 2026.

Zusätzlich darf über die bestehende Zulassung hinaus und im identischen Zeitraum (25. Februar bis zum 24. Juni 2026) das Pflanzenschutzmittel Closer (Wirkstoff: Sulfoxaflor) gegen Blattläuse an Salaten bei der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus eingesetzt werden.

Eine Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.


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