Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime erteilt.
Gemäß der Notfallzulassung darf das Insektizid SIVANTO prime (Wirkstoff: Flupyradifurone) jeweils über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 29. September 2026 bis zum 26. Januar 2027 zur Bekämpfung von Blattläusen an Erbsen (PIBSX), Dicken Bohne (VICFX), Buschbohnen (PHSVN) und Stangenbohnen (PHSVX) im Freiland, als auch gegen Kohlmottenschildläusen an Blumenkohlen (3FBRC) im Freiland zum Einsatz gebracht werden.
Eine Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.
